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Hochzeitsschaff, Brautschaff – Mitgift für die Ehe (1843)

Aus einer Inventarerhebung des Tiroler Kunstkatasters in einem Bauernhaus aus dem Großraum Hall in Tirol ist ein bemaltes Holzschaff dokumentiert, dessen Verwendung aufgrund der dekorativen und figürlichen Malerei im Zusammenhang mit einer Hochzeit zu interpretieren ist. Das Schaff weist einen oberen Durchmesser von etwa 45 cm auf und ist mit Deckel sowie zwei Griffen versehen. In traditioneller Bauweise ist es zur Gänze aus Holz gefertigt. Ähnlich wie ein Fass besteht es aus Dauben, den Längshölzern, die durch zwei waagrecht umlaufende Reifen zusammen gehalten werden.

Die Außenseite des Schaffs ist in der unteren Hälfte mit Blumendekor und zwei figürlichen Darstellungen in Kartuschenrahmen verziert. In der einen Kartusche sind ein Ehepaar in bäuerlicher Tracht auf einer Bank und daneben am linken Bildrand noch der Ausschnitt einer Kinderwiege zu sehen. In der zweiten Kartusche ist der hl. Florian als Schutzpatron gegen Feuer dargestellt. Um den oberen Rand der Außenseite läuft eine Inschrift, die den Namen der Braut und die Jahreszahl der Hochzeit vermerkt: „1 Angererin 8/ 4 Gerdraut 3“.

Einer guten Ausstattung an Hausrat für die Ehe wurde zu jeder Zeit Bedeutung beigemessen. Noch bis herauf in das 20. Jahrhundert war es im bäuerlichen Bereich durchaus üblich, dass junge Frauen bis zum Zeitpunkt der Heirat eine Grundausstattung an Gütern für den zukünftigen Haushalt erwarben. Diese als „Aussteuer“ oder „Mitgift“ bezeichneten Güter wurden meist in Form von Geschenken erworben und bis zur Heirat aufbewahrt. Bett, Schrank, Truhe oder Stühle, Kleidung, Wäschestücke waren die üblichen Bestandteile einer Aussteuer. Im Inventar, das auch das Brautschaff beinhaltet, sind unter anderem auch ein Bett und ein Schrank enthalten, die – durch Name und Jahrzahl belegt (Gertraud Angerer, 1843) – ebenfalls Teile dieser Mitgift sind.

Weitaus häufiger als Möbel gehörten kleinere Geräte oder Hausrat wie Geschirr, Spinnrad, Fußschemel, Waschtrog oder Schüsselbord zur Aussteuer. Nicht immer bezeugt eine Inschrift oder Jahreszahl, dass es sich um Teile einer Hochzeitsausstattung handelt. Oft macht dann aber ein gemalter oder geschnitzter Dekor den Gegenstand eindeutig als Hochzeitsausstattung erkennbar. Die prägnanten und leicht verständlichen Motive der ländlichen Möbelmalerei und -schnitzerei haben als Verzierung meist auch sehr gut gepasst.

Kleinere Gerätschaften, deren Inschrift oder Verzierung darauf hinweisen, dass es einmal Aussteuergut gewesen sein mag, sind jedoch kaum von denen zu unterscheiden, die den Hochzeitern als Freundesgabe zugedacht wurden oder auch als Geschenke der Brautleute untereinander dienten. Das Brautschaff ist eines dieser Hochzeitsgeschenke, die nicht zur Aussteuer im engeren Sinn gerechnet wurden. Meist wurden darin aber wichtige Teile der Ausstattung aufbewahrt. Es ist ein besonders typisches Beispiel dafür, wie in der Volkskunst Dinge des täglichen Gebrauchs durch Verzierung und Verwendung in Verbindung mit bestimmtem Brauchtum einen besonderen Stellenwert erhalten können.